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6.7.06

Hessen macht den Lehrer krank

54-Jähriger aus Wetzlar unterrichtet trotz Frühpensionierung in Bern

Dass man in Hessen in den Neunzigerjahren (unter Rot-Grün) nicht, im schönen Bern in der Schweiz aber sehr wohl unterrichten konnte, das würde auch Kultusministerin Karin Wolff (CDU) nicht behaupten. Ein 54-Jähriger Berufsschullehrer aus dem Lahn-Dill-Kreis freilich sieht es so: Er wurde 1998 aus gesundheitlichen Gründen beurlaubt, setzte jedoch ohne Wissen der hiesigen Behörden seine Lehrtätigkeit in der Schweizer Hauptstadt fort. Dort wiederum wusste man nichts von der Pensionierung des neuen Kollegen. Finanziell lohnte sich die Reise in den Süden für den Pädagogen allemal, denn er kassierte fortan nicht nur Pension aus Hessen, sondern auch ein gutes Lehrergehalt bei den Eidgenossen. Bis das Staatliche Schulamt dem Mann auf die Schliche kam - ein anonymer Hinweis, angeblich von seiner geschiedenen Frau.

Mit dem Doppelgehalt war bald Schluss: Seine Pension wurde auf 20 Prozent gekürzt, und selbst diese wurden eingefroren. Und das Land betrieb seine Wiedereinstellung in Hessen, gegen die der 54-Jährige jedoch klagte. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Giessen gab ihm Recht, da ein Gutachter bestätigt hatte, dass der Mann in Hessen nicht unterrichten könne. Seine psychiatrischen Gesundheitsstörungen resultierten aus den Erfahrungen in Hessen. In der Schweiz dagegen seien die Bedingungen besser, befand die 5. Kammer des Gerichts.

Hessens Schulbehörden verstehen nun die Welt nicht mehr und gehen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, auf jeden Fall in Berufung. Sollte der ehemalige Staatsdiener dort wieder Recht bekommen, müssten die eingefrorenen Beträge aufgetaut, sprich nachgezahlt, werden. Mehr aber nicht, denn die Anrechnung seines Schweizer Gehaltes auf die Pension sei normales Beamtenrecht, so Wolffs Sprecher Christian Boergen: «Es geht hier aber gar nicht um Geld, sondern darum, dass einer entweder im Ruhestand ist oder arbeitet, eins geht nur.»

Dem Vernehmen nach sorgt der Fall inzwischen nicht nur in Hessen, sondern auch in Bern für Aufhebens. An der Wirtschafts- und Kaderschule Bern war gestern allerdings keine Auskunft zu bekommen.

www.hna.de Petra Wettlaufer-Pohl 03.07.2006

1 Kommentare:

Anonymous Anonym said...

Da fehlen einem schlicht die Worte. So etwas kann nur in Deutschland passieren. Jeder Andere der kein Beamter ist bekommt selbst die sogenannte Erwerbsminderungsrente auch noch gekürzt. Da wird selbst das Urteil des Bundessozialgerichts (Mai 2006) von der DRV nicht anerkannt. Das Gericht hatte die Kürzung von Erwerbsminderungsrenten für Betroffene unter 60 Jahren als Verfassungswidrig und Gesetzeswidrig erklärt!
Über so etwas hätte dieser Lehrer nur lachen können wäre da nicht seine geschiedene Frau (?) gewesen - ansonsten würde er Heute noch....
Man kann es sich kaum vorstellen....!
Ich würde die gesamte Rente die bisher gezahlt worden ist zurüch verlangen. Bei dem Einkommen in der Schweiz sicher kein Problem für ihn!
Wir als "Normalsterbliche" wären längst wegen Betrug verurteilt!

Allerdings möchte ich damit absolut nichts gesagt haben, gegen Lehrer die wirklich krank sind und keine Arbeit in der Schweiz odgl. haben!

PS. Ich melde mich bei solchen Dingen kaum zu Wort!
Mich stört nur wenn man über Sozialhilfeempfänger in den Medien spricht wie über Sozialschmarotzer und hier bekommt Jemand der genau nichts anderes macht auch noch Recht!

6:37 AM

 

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