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8.9.06

Asylgesetz: AI prangert Fehlinformationen an

Die Schweizer Sektion von Amnesty International (AI) hat am Donnerstag in Bern Fehlinformationen vor der Abstimmung über das verschärfte Asylgesetz angeprangert. Die behaupteten 80 bis 90 Prozent missbräuchlich eingerichten Gesuche stimmten nicht.

Diese Behauptung der Befürworter lasse sich leicht durch offizielle Zahlen widerlegen, sagte Daniel Bolomey, der Generalsektretär von Amnesty Schweiz. Zwischen Januar und Ende Juli 2006 wurden 14,4 Prozent der Personen, die ein Asylgesuch gestellt hatten, als politische Flüchtlinge anerkannt, sagte er.

56 Prozent hätten als Gewaltflüchtlinge oder aus anderen Gründen die vorläufige Aufnahme erhalten. Selbst ohne die von der Asylrekurskommission gutgeheissenen Beschwerden ergebe das einen Anteil von über 70 Prozent der Personen, die rechtlich anerkannte Gründe hatten, ein Asylgesuch zu stellen.

Mindestens neun Verhaftungen nach Ausschaffungen

Auch nicht gelten lässt Amnesty die Behauptung, Fehlurteile gebe es äusserst selten. Bundesrat und Justizminister Christoph Blocher etwa behaupte, in den 24 Jahren seit Einführung des Asylgesetzes sei nur eine einzige Person wegen eines Fehlentscheids verhaftet worden, Stanley Van Tha in Burma.

Das stimme nicht, hiess es bei AI. Die Menschenrechtsorganisation habe Kenntnis von mindestens neun Fällen, in denen die Menschen gleich nach der Ausschaffung verhaftet worden seien. Neben dem Fall in Burma dokumentiert Amnesty zwei Fälle in Kosovo, vier in der Türkei sowie je einen in Jemen und Syrien.

In den vergangenen Jahren intervenierte AI jeweils bei gut 50 im Jahr. Bei 80 Prozent hob die Asylrekurskommission daraufhin den Entscheid des Bundesamts für Migration auf.

Durch das neue Asylgesetz würde das Verfahren derart beschleunigt, dass eine Intervention nicht mehr möglich wäre. Fehlentscheide würden zunehmen und sich kaum mehr korrigieren lassen, warnt Amnesty.

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