Uhrenindustrie
Stadtlandschaft Uhrenindustrie: La Chaux-de-Fonds und Le Locle in das Welterbe der Unesco aufgenommen.
Das Welterbekomitee der Unesco hat sich an seiner Sitzung in Sevilla deutlich für die Aufnahme der «Stadtlandschaft Uhrenindustrie La Chaux-de-Fonds / Le Locle» in die Welterbeliste ausgesprochen und dabei die Qualität des schweizerischen Kandidaturdossiers besonders hervorgehoben. Das Komitee ist damit der Empfehlung von ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) gefolgt.
Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfasst insgesamt 890 Denkmäler in 148 Ländern. Davon sind 689 Kulturdenkmäler und 176 Naturdenkmäler, weitere 25 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an (Stand 2009). Sie stehen unter dem Schutz der Internationalen Konvention für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit.
Die 1972 von der UNESCO verabschiedete Konvention ist das international bedeutendste Instrument, um Kultur- und Naturstätten, die einen aussergewöhnlichen universellen Wert besitzen, zu erhalten.
Denkmäler werden nur dann in die Liste des Welterbes aufgenommen, wenn sie die in der Konvention festgelegten Kriterien der Einzigartigkeit und der Authentizität (bei Kulturstätten) bzw. der Integrität (bei Naturstätten) erfüllen und wenn ein überzeugender Erhaltungsplan vorliegt.
Die Liste des Welterbes umfasst zehn schweizerische Stätten:
Unesco Weltkulturerbe in der Schweiz
2009 - Uhrenindustrie: La Chaux-de-Fonds und Le Locle
2008 - Tektonikarena Sardona
2008 - Rhätische Bahn in der Landschaft Albula/Bernina
2007 - Weinbaugebiet Lavaux
2003 - Monte San Giorgio
2001 - Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn
2000 - Burgen von Bellinzona
1983 - Altstadt von Bern
1983 - Kloster St. Johann Müstair
1983 - Stiftsbibliothek und Stiftsbezirk St. Gallen
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