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20.2.07

Hunde - Kennzeichnung und Registrierung in der Schweiz

Ab 1. 1. 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und bei ANIS registriert sein.

Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden.

Welpen müssen schon seit Beginn des Jahres 2006 in einer Tierarztpraxis mit einem Chip versehen und bei ANIS registriert werden. Halterinnen und Halter älterer Hunde haben damit noch bis Ende des Jahres 2006 Zeit.

Wer seinen Hund bereits vor 2006 mit einem Chip oder einer gut lesbaren Tätowierung gekennzeichnet hat, muss sich nur vergewissern, dass er in der Datenbank ANIS registriert ist. Eine neue Kennzeichnung ist nicht notwendig.

www.anis.ch

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