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20.1.09

Volksabstimmung

Berner Regierung empfiehlt ein Ja zur Personenfreizügigkeit.

Für den Regierungsrat des Kantons Bern ist das Weiterführen und Ausdehnen der Personenfreizügigkeit zentrale Voraussetzung für die Sicherung von Wohlstand und Arbeitsplätzen. Auch der Kanton Bern konnte in den letzten sechs Jahren von den bilateralen Verträgen mit der EU profitieren. Die Regierung empfiehlt den Berner Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Annahme dieser Vorlage in der Volksabstimmung vom 8. Februar 2009.

Die Bilateralen Abkommen I bilden neben dem Freihandelsabkommen von 1972 das Fundament der erfolgreichen Beziehungen der Schweiz zur EU als ihre wichtigste Wirtschaftspartnerin. In Zeiten unsicherer Wirtschaftsentwicklung sind stabile Rahmenbedingungen für die Unternehmen äusserst wichtig. Zuverlässige Wirtschaftsbeziehungen sichern Arbeitsplätze im Kanton Bern. Ein Nein des Schweizer Volkes am 8. Februar 2009 gefährdet nach Ansicht des Regierungsrates den erfolgreichen bilateralen Weg und hätte auch für den Kanton Bern spürbare Konsequenzen.

Die Analyse aus sechs Jahren Erfahrung mit der Personenfreizügigkeit hat gezeigt, dass die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften aus der EU unsere Wirtschaft stärkt. Das wirtschaftliche Wachstum, das die Schweiz und der Kanton Bern in den vergangenen Jahren erlebt haben, ist auch diesen Fachkräften zu verdanken, denn heute leben rund 70'000 EU-Bürger im Kanton Bern. Dank griffigen flankierenden Massnahmen und einer gerade im Kanton Bern gut ausgebauten Arbeitsmarktaufsicht kam es in dieser Zeit nicht zu einem systematischen Lohndumping oder zu einer Aushöhlung des Arbeitnehmerschutzes.

Berner Unternehmen erwirtschaften über zehn Milliarden Franken jährlich im Export. Rund 60 Prozent der Exporte von Berner Unternehmen gehen in den EU-Raum. Deshalb erachtet der Regierungsrat den freien Marktzugang als entscheidend für die weitere Entwicklung der Exportbranche und die Sicherung der Arbeitsplätze. Ein Nein zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien hätte gravierende Auswirkungen für die exportorientierten Unternehmen.

Für den Regierungsrat erleichtert die Personenfreizügigkeit zudem die Mobilität der Arbeitskräfte zwischen der Schweiz und der gesamten EU und verbessert die Chancen für Schweizer Unternehmen, geeignetes Personal zu rekrutieren. Vor allem im Gesundheitswesen, aber auch in den exportorientierten technischen Branchen ist es wichtig, dass die Firmen Fachkräfte auch aus den EU-Staaten einstellen können. Gleichzeitig erleichtert die Personenfreizügigkeit den Bernerinnen und Bernern den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt. Dies eröffnet vor allem der jüngeren Generation Chancen und Perspektiven.

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Personenfreizügigkeit Schweiz – EU. Weiterführung des Abkommens nach 2009 und Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

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