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8.3.07

Überzeitbewilligung bis 5.00 Uhr

Der Kanton Bern will die Vorschriften über die Öffnungszeiten im Gastgewerbe anpassen. Neu sollen generelle Überzeitbewilligungen bis 5.00 Uhr erteilt werden können.

Damit lassen sich gewisse Betriebskonzepte wie «after hour parties» oder Rund-um-die-Uhr-Betriebe verwirklichen, erklärt der Regierungsrat. Das Bau- und Planungsrecht sowie die Umweltschutzgesetzgebung müssen jedoch eingehalten werden. Auch die ordentlichen Öffnungszeiten bis 00.30 Uhr bleiben unverändert.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Juni. Die erste Lesung im Grossen Rat ist für die Novembersession geplant.

www.be.ch

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