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13.10.06

Offener Brief an Novartis: NGOs fordern Rückzug der Klagen in Indien

In einem heute veröffentlichten Schreiben an Daniel Vasella, Präsident und Geschäftsführer von Novartis, fordern 22 im Gesundheitsbereich engagierte Organisationen und Persönlichkeiten den Pharmakonzern auf, ihre eingereichten Klagen gegen die Rückweisung eines Patentantrags in Indien sowie gegen das indische Patentrecht zurückzuziehen.

Unterstützt wird der Protestbrief der Erklärung von Bern (EvB) unter anderem von der Krebsliga Schweiz, der Aidshilfe Schweiz, Médecins Sans Frontières Schweiz, Ruth Dreifuss und der Europäischen Krebsliga.*

Nachdem der Patentantrag auf ein lebenswichtiges Medikament für die Behandlung von Krebs (Imatinib Mesylate - Glivec®/Gleevec®)** durch das indische Patentamt abgelehnt wurde, hat Novartis Klagen eingereicht, die nicht nur diese Rückweisung anfechten, sondern auch den Absatz 3 (d) des indischen Patentrechtes, auf welchem die Entscheidung basiert. Dieser Absatz verhindert, dass Patente auf schon existierende Stoffe erteilt werden, zum Beispiel für geringfügige Änderungen oder den neuen Gebrauch eines alten Stoffs. Novartis behauptet, dies widerspreche dem TRIPS-Abkommen der WTO. Tatsächlich ist dieser Absatz jedoch als eine der Möglichkeiten anerkannt, die ein Staat hat, um das TRIPS-Abkommen den Bedürfnissen seines öffentlichen Gesundheitswesens anzupassen. Die erste Anhörung fand im September statt.

Die unterstützenden NGOs und Persönlichkeiten sind über die weit reichenden Folgen der von Novartis angestrebten Änderungen im indischen Patentrecht sehr beunruhigt. Denn damit würde der Zugang zu lebenswichtigen Generika (vor allem Medikamente gegen HIV/Aids) nicht nur in Indien, sondern auch in anderen Entwicklungsländern gefährdet. Indien ist im Moment die Hauptversorgungsquelle für billige Generika gegen HIV/Aids für Entwicklungsländer. Die Unterstützenden sind schockiert darüber, dass Novartis – fünf Jahre nach dem Ende des Prozesses, den der Schweizer Multi zusammen mit anderen Pharmakonzernen gegen die südafrikanische Regierung geführt hat – schon wieder dabei ist, den rechtlichen Spielraum eines Entwicklungslands einzuschränken, wenn es versucht, das TRIPS-Abkommen der WTO besser an seine Bedürfnisse im Rahmen der öffentlichen Gesundheit anzupassen.

Für weitere Auskünfte:
Julien Reinhard, EvB-Gesundheitsexperte, Tel. 021 620 03 06, Email reinhard@ladb.ch

Für den offenen Brief:
www.evb.ch/p25011417.html

Für Hintergrundinformationen:
www.evb.ch/p25011392.html

* Dieser Brief wird von den folgenden Organisationen und Persönlichkeiten unterstützt:
- Aids-Hilfe Schweiz
- Aids-Hilfe beider Basel
- Aids-Hilfe Bern
- Bethleem Mission Immensee
- CO-OPERAID
- Erklärung von Bern
- Europäische Krebsliga
- Groupe sida Genève
- Krebsliga Schweiz
- Médecins Sans Frontières / Aerzte ohne Grenzen - Schweiz
- medicuba
- MIVA Schweiz
- Pharmaciens Sans Frontières - Suisse
- SID'Action (Lausanne)
- SolidarMed-schweiz
- Swiss Aids Care International
- terre des hommes schweiz
- terre des hommes suisse
- Frau Ruth Dreifuss, Präsidentin der Kommission über die Rechte an geistigem Eigentum, Innovation und Gesundheitswesen, von der Weltgesundheitsorganization beauftragt

- Frau Dr. Claudia Kessler Bodiang, Mitglied von aidfocus.ch
- Frau Helena Zweifel, Koordinatorin von aidsfocus.ch
- Herr Thomas Schwarz, Co-Geschäftsführer von Medicus Mundi Schweiz

** Imatinib Mesylate - Glivec®/Gleevec® ist ein sehr wichtiges Medikament, das für die Lebensverlängerung eines an Myeloid Leukemia (Blutkrebs) leidenden Patienten unerlässlich ist. Die Patienten müssen das Medikament lebenslänglich einnehmen, solange es keine andere Behandlung oder Kur gibt. Novartis verkauft Glivec® zu 1,44 Millionen (US$ 26'000) pro Patient pro Jahr. Die Generika des Medikaments sind auf dem indischen Markt für etwa 96'000 Rs. (US$ 2100) pro Patient und Jahr erhältlich. Eine indische Krebspatientengruppe hat beim indischen Patentamt Einspruch gegen den Patentantrag von Novartis für Imatinib Mesylate erhoben. Das indische Patentamt hat ihr im Januar 2006 Recht gegeben.

12.10.2006

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