g26.ch

12.5.08

Pilzkontrolle

Um möglichen gefährlichen Vergiftungen vorzubeugen, kann privates Sammelgut den Pilzkontrollstellen des Polizeiinspektorats der Stadt Bern zur kostenlosen Kontrolle vorgewiesen werden.

In der Zeit vom 1. bis zum 7. jeden Monats ist das Sammeln von Pilzen gesetzlich verboten. Die Pilze benötigen diese Zeit für ihre Fortpflanzung, indem sie absporen. Deshalb bleiben die Pilzkontrollstellen während der genannten Dauer geschlossen.

Pilzkontrolle: Adressen, Öffnungszeiten
Pilze (Wikipedia)
Pilze von A-Z (g26.ch)

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