Konkrete Massnahmen gegen gefährliche Hunde
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Massnahmen gegen gefährliche Hunde konkretisiert und deshalb die Einführungsverordnung zur eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung angepasst. In Einzelfällen können Verhaltensabklärungen, Ausbildungskurse, Leinenpflicht, Hundehalteverbote oder die Tötung eines Hundes angeordnet werden. Die angepasste Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft.
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