Cannabisabgabe in Bern muss mit Gesetzen vereinbar sein
Will die Stadt Bern in einem Pilotversuch Cannabis kontrolliert abgeben, muss dies mit den geltenden Gesetzen vereinbar sein. Dies hielt Bundesrat Pascal Couchepin in der nationalrätlichen Fragestunde fest.
Der Gesundheitsminister beantwortete eine Anfrage von Kurt Wasserfallen (FDP/BE), der auch Mitglied der Berner Stadtregierung ist. Dieser hatte namentlich wissen wollen, ob ein Pilotversuch mit dem Verkauf von Cannabis gesetzlich möglich sei und ob der Bund die Stadt wegen eines solchen Versuches allenfalls anzeigen würde.
Pascal Couchepin sagte, er gehe davon aus, dass die Stadt einen Pilotversuch genau prüfe und darauf achte, dass er mit dem Gesetz vereinbar sei. Darum gebe es keinen Grund für eine Strafanzeige. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) könne die Abgabe der verbotenen Substanz Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken genehmigen.
Das Berner Stadtparlament gab der Stadtregierung am 1. Juni grünes Licht für die Prüfung eines Pilotversuches zum kontrollierten Verkauf von Cannabis. Es hiess damit einen Vorstoss der Grünen gut. Ein solcher Versuch bräuchte bei der aktuellen Rechtslage eine Ausnahmebewilligung des Bundes.
Der Nationalrat lehnte erst letzte Woche eine Motion ab, die vom Bundesrat eine repressiv ausgelegte Gesetzesvorlage verlangt hätte. Eingereicht hatte sie ebenfalls Kurt Wasserfallen, und zwar 2004, nachdem der Nationalrat eine Gesetzesrevision wegen der geplanten Liberalisierung des Kiffens gebodigt hatte.
Ein Vorschlag der Gesundheitskommission des Nationalrates will zunächst mehrheitsfähige Punkte realisieren, das heisst die Viersäulen-Politik (Prävention, Schadenminderung, Therapie, Repression) gesetzlich verankern, den Jugendschutz verstärken und die medizinische Anwendung des Cannabis regeln. Damit wird sich das Plenum im Herbst befassen.
www.tagesanzeiger.ch 13.06.2006
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