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11.12.07

Zivilgesetzbuch

Schweizer Zivilgesetzbuch feiert 100. Geburtstag.

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, abgekürzt ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts. Formell ein Teil des ZGB (sog. code unique), aber in der Systematik als eigenes Gesetzbuch ausgegliedert ist das Obligationenrecht (OR).

Das ZGB wurde von Eugen Huber im Auftrag des Bundesrats der Eidgenossenschaft entwickelt und im Jahre 1907 vollendet. Es trat im Jahre 1912 in Kraft.

Das ZGB/OR wurde von Kemal Atatürk weitgehend ins türkische Zivilrecht übernommen (rezipiert). Das heisst jedoch nicht, dass heute der Inhalt des schweizerischen und des türkischen Zivilrechts in allen Bereichen identisch wären, denn einerseits wurden nicht alle Abschnitte deckungsgleich übernommen, und andererseits haben sich die Erlasse der beiden Länder aufgrund zahlreicher Revisionen weiter von einander entfernt.

Eine Wanderausstellung über Geschichte und Bedeutung des ZGB bis Ende Session im Parlamentsgebäude aufgestellt. Später wird sie den Rechtsfakultäten der Universitäten und anderen interessierten Institutionen zur Verfügung gestellt.

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