Saufen
Ab dem 1. Juli 2008 sind im Kanton Bern «Flat rate»- und «All you can drink»-Partys verboten.
Alkoholische Getränke dürfen an Veranstaltungen weder gratis noch zu einem festen Preis unabhängig von der Menge abgegeben werden. Der Regierungsrat setzt nun die entsprechende Änderung im Gastgewerbegesetz in Kraft.
Weitere Änderungen betreffen die generellen Überzeiten im Gastgewerbe und die Meldepflicht für Vereinslokale. Neu können für Gastgewerbebetriebe generelle Überzeitbewilligungen bis 05.00 Uhr erteilt werden. Somit werden Öffnungszeiten «rund um die Uhr» möglich.
Flatrate (Wikipedia)
Bern - Restaurants, Kneipen und Beizen
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
<< Home